In der Regel finden Therapiesitzungen einmal pro Woche statt. Die Sitzungsdauer beträgt je 50 Minuten.

Die Gesamtdauer der Therapie richtet sich nach der Art und Schwere der Erkrankungen. Bei der Krankenkasse wird entweder eine Kurzzeittherapie (12-24 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (60 Sitzungen) beantragt. Verlängerungen sind bei Bedarf möglich.

Inhalte der Therapie dürfen vom Therapeuten ohne Erlaubnis des Klienten an keine Person oder Institution weitergeleitet werden.

Auch die Krankenkasse oder der Hausarzt des Klienten haben keinen Zugriff auf die Inhalte der Behandlung. Die Krankenkasse erfährt für den Antrag lediglich eine allgemein gehaltene Diagnose. Der Hausarzt oder der überweisende Facharzt kann jedoch mit Zustimmung des Klienten einen Bericht vom Psychotherapeuten erhalten.

Nein, eine Überweisung ist nicht nötig.

Das Versichertenkärtchen (elektronische Gesundheitskarte) bei gesetzlicher Versicherung bzw. die Daten Ihrer privaten Versicherung bei Privatversicherten (Name und Anschrift der privaten Krankenversicherung).

In der Regel dauert der erste Termin 50 Minuten Gesprächszeit + ca. 20-30 Minuten Zeit zur Bearbeitung diagnostischer Fragebögen. Diese können jedoch auch von zu Hause aus bearbeitet werden.

Wenn Sie eine Einzelsitzung bis zu zwei Werktage VOR dem geplanten Termin schriftlich per Email an absagen, gilt der Termin als storniert und Sie können gerne einen neuen Termin vereinbaren.
Bei der Absage einer Einzelsitzung innerhalb von zwei Werktagen vor dem Termin oder einer unentschuldigten Absage wird ein sogenanntes Ausfallhonorar erhoben, welches den Verdienstausfall der Therapeutin ersetzt. Die Höhe des Ausfallhonorars beträgt i.d.R. 102,57 € (orientierend am Stundensatz für Psychotherapie) und wird weder von den gesetzlichen, noch von den privaten Krankenkassen erstattet.
In beidseitigem Interesse empfehlen wir Ihnen, uns Ihren Stornierungswunsch rechtzeitig mitzuteilen.